Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
Wichtige Mitteilung
Nach einem ordentlichen öffentlichen Beschaffungsverfahren des Eid-genössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten wurde ein neuer Vertrag für den Betrieb der Visumantragstellen vergeben. Ab dem 1. Oktober 2025 werden Visumanträge für die Schweiz vom neu beauftragten externen Dienstleister VFS Global bearbeitet.
Eine neue Website mit umfassenden Informationen zum Visumantrags-verfahren, zu den erforderlichen Unterlagen, den Dienstleistungsgebühren und den verfügbaren Dienstleistungen kann nun über den folgenden Link aufgerufen werden.
Brauche ich ein Schengen-Visum?
Visumvorschriften für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage nach Staatsangehörigkeit.
Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?
Liste der zuständigen Behörden oder externen Stellen für den Visumantrag nach Wohnsitz.
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Notwendige Unterlagen zur Unterbreitung eines Gesuchs für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage.
Gebühren für ein Schengen-Visum
Informationen über die Gebühr eines Schengen Visums.
Schengen und Ihre Personendaten
Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben.
Beschleunigtes Verfahren aus dringenden medizinischen Gründen (Fast-Track)
Beschleunigte Terminvereinbarung und Prüfverfahren aus medizinischen oder humanitären Gründen (dringende medizinische Behandlung, schwerer Unfall, Todesfall eines Familienangehörigen, usw.).